Preis-Beispiele

Allgemeiner Hinweis

Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um unverbindliche Schätzpreise. Eine genaue Planung der Behandlung sowie Kostenschätzung kann grundsätzlich erst nach einer persönlichen Untersuchung vor Ort erfolgen. In den meisten Fällen können die Kosten für die angegebenen Behandlungen eingehalten werden.

Vor bestimmten Behandlungen werden wir von Patienten in der Regel gefragt, welche Kosten dabei auf sie zukommen. Wir sind uns darüber bewusst, dass die Honorare und Preise beim Zahnarzt ein wichtiges Kriterium sind. Deshalb möchten wir mit der nachfolgenden Tabelle Transparenz schaffen und Ihnen einige grundlegende Informationen geben.

Bitte beachten Sie: Sämtliche Preisangaben sind lediglich Beispiele. Welche Kosten in Ihrem persönlichen Fall entstehen, können wir erst nach einer genauen Untersuchung und einem Beratungsgespräch verbindlich klären. Dazu müssen Sie wissen, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Kostenfeststellung auf der Basis der Behandlungszeit, des Schwierigkeitsgrades und anderer individueller Gegebenheiten regelt.

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Infos für Privatversicherte

Für gesetzlich versicherte Patienten

In der folgenden Tabelle finden sich die Preise für gesetzlich versicherte Patienten. Dabei handelt es sich um den sogenannten Eigenanteil, also den Betrag, den der Patient selbst bezahlen muss. Die zusätzlichen Kosten werden über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.

BehandlungsartAusführungPreis 
gemäß Empfehlungen der Stiftung Warentest
79,-*1
inkl. Prof. Zahnreinigung!
369,-*1,5
Zahnfüllung (pro Zahn)
Var. 1: Nano-Komposit (1-2 flächig)Var. 2: Nano-Komposit (3-4 flächig)
70,-90,-*1
Var. 1: hochmoderne InstrumenteVar. 2: wie Var. 1 + Mikroskop
90,-
160,-

*1*3
Inlay
Keramik
650,-*1
Keramik
780,-*1
Keramik, vollverblendet
650,-*1,2
Brücke (3 Glieder)
Keramik, vollverblendet(inkl. Funktionsanalyse)
1.600,-*1,2
Brücke (5 Glieder)
Keramik, vollverblendet(inkl. Funktionsanalyse)
2.600,-*1,2
Implantat (inkl. Krone!)
Krone aus Keramik,vollverblendet
2.200,-*1,2
mit Laser
300,-*1
inkl. Auswertung
99,-*1
Var. 1: LeichtVar. 2: ModeratVar. 3: Schwer
1.999,-2.500,-2.999,-*1,6,7

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5 Jahre Garantie

Die Presse über Preise beim Zahnarzt

Sie können sich kein Urteil darüber erlauben, welche Preise beim Zahnarzt angemessen sind? Wir haben für Sie in unserem Download-Bereich zahlreiche Artikel zu Preisen für zahnärztliche Behandlungen zusammengestellt.

Für Privatpatienten

Die Preisliste gilt nicht für Privatpatienten. Bei Privatpatienten sind die Rechnungen in der Regel höher, da keine Leistungen direkt mit der Versicherung abgerechnet werden können und somit alles auf der Rechnung erscheint. Sie erhalten als Privatpatient immer eine Rechnung über die Gesamtkosten. Gesetzlich-versicherte Patienten erhalten hingegen nur eine Rechnung über die Kosten, die von ihrer Versicherung nicht übernommen werden. Hier ist der Eigenanteil leicht zu ermitteln. Bei Privatpatienten ergibt sich der Eigenanteil anhand des individuellen Versicherungstarifes. Diese sind sehr unterschiedlich. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag erstellen. Diesen kann Ihre Privatversicherung dann vorab prüfen und Sie über Ihren Eigenanteil informieren.

Beispiel: Die Rechnung für eine Professionelle Zahnreinigung inklusive von Begleitleistungen beträgt bei Privatpatienten in der Regel circa. 110 Euro. Darüber erhalten Sie eine Quittung und auf Wunsch eine ausführliche Rechnung. In den meisten Fällen wird diese Rechnung von den Privatversicherungen zu 100% erstattet, so dass im Gegensatz zu gesetzlich-versicherten Patienten kein Eigenanteil übrig bleibt. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung und fragen Sie jederzeit bei uns nach.

Mehr Infos hier.

Fußnoten

Weitere Informationen zur genauen Preisgestaltung:
Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem 1fachen bis 3,5fachen des Gebührensatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ). Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ). Dabei bildet der 2,3fache Gebührensatz die bei einer nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab (§ 5 Abs. 2 Satz 3 GOZ). In den vorliegenden Preis-Beispielen ergeben sich die Beträge folgendermaßen:

 

1: Beispiel für die selbst zu tragenden Kosten bei gesetzlich Versicherten (= Eigenanteil). Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus individuellen Umständen gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bei bestimmten Leistungen besteht gegebenenfalls eine Therapiealternative ohne Eigenanteil.

2: Sämtliche Arbeiten "Made in Germany". Der Großteil der zahntechnischen Arbeiten wird im hauseigenen Meisterlabor mittels modernster Technik hergestellt. Einige Zwischenschritte finden gegebenenfalls in einem hochmodernen zahntechnischen Labor in der Wiesbadener Umgebung statt. Gerne informieren wir Sie in einem Gespräch über den genauen Ablauf.

3: Wurzelkanalbehandlung:
Die angegebenen Beträge beziehen sich auf einen Wurzelkanal. Frontzähne haben in der Regel einen Kanal, kleine Backenzähne ein bis zwei Kanäle, große Backenzähne drei bis vier Kanäle. Mehr dazu unter Wurzelbehandlung. Die Kosten für Wurzelbehandlungen sind abhängig vom jeweiligen Zahn und von dessen Prognose und können deshalb hier nur als Richtwert angegeben werden. In der Regel werden die angegebenen Preise nicht überschritten. In vielen Fällen ist die Var. 1 auch mit keinerlei Mehrkosten verbunden und wird komplett von der Krankenkasse übernommen. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 1 wird für einen einwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x2 (3,5fach), 2420 (3,5fach) und 2197 (3,9fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 1 wird für einen zweiwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x4 (3,5fach), 2420x2 (3,5fach) und 2197x2 (3,9fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 1 wird für einen dreiwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x6 (3,5fach), 2420x3 (3,5fach) und 2197x3 (3,9fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 1 wird für einen vierwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x8 (3,5fach), 2420x4 (3,5fach) und 2197x4 (3,9fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 2 wird für einen einwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x2 (3,5fach), 2420 (3,5fach), 2197x2 (3,5fach),  2120a (1,4fach) und 4020a (1,98fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 2 wird für einen zweiwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x4 (3,5fach), 2420x2 (3,5fach), 2197x3 (3,5fach), 2210a (1,6fach) und 4020a (1,98fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 2 wird für einen dreiwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x6 (3,5fach), 2420x3 (3,5fach), 2197x4 (3,5fach), 2210a (2,6fach) und 4020a (1,98fach) erhoben. Bei der Wurzelkanalbehandlung Variante 2 wird für einen vierwurzligen Zahn die GOZ Nr. 2400x8 (3,5fach), 2420x4 (3,5fach), 2197x5 (3,5fach), 2210a (3,5fach) und 4020a (1,98fach) erhoben.

4: Zahnaufhellung
Für die Zahnaufhellung wurde  eine Leistung herangezogen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen enthalten ist und daher als Verlangensleistung gem. § 2 Abs. 3 GOZ berechnet wird.
Vor dem Bleaching ist eine Professionelle Zahnreinigung im AllDent Zahnzentrum erforderlich. Diese wird in einem separaten Termin vorab durchgeführt. Der Preis für das Bleaching reduziert sich bei Inanspruchnahme nach der Professionellen Zahnreinigung innerhalb von drei Wochen auf 290 Euro.

5: Invisalign Go:
Für die Therapie mit Invisalign werden die GOZ-Nrn. 6030/6100/6110 zum 3,5fachen Faktor zugrunde gelegt. Diese GOZ Nrn. ergeben zusammen mit den Labor- und Materialkosten 2500€.
Die Behandlungskosten können über eine Ratenzahlung von rund 100€ auf 24 Monate aufgeteilt werden. Änderungen aufgrund individueller Umstände vorbehalten.

7: Professionelle Zahnreinigung:
Für die Professionelle Zahnreinigung wurde die Position GOZ Nr. 1040 28 mal angesetzt (entspricht einem vollbezahnten Gebiss eines Erwachsenen), mit einem Faktor von 1,8, was einer Einzelgebühr von 2,82 Euro pro Zahn entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei hohem Schwierigkeits- oder Zeitaufwand höhere Faktoren angesetzt werden.
Die Professionelle Zahnreinigung wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Allerdings beteiligen sich immer mehr Krankenkassen an den Kosten. Bitte fragen Sie deshalb bei Ihrer Krankenkasse nach. Eventuell können Sie die Rechnung dort einreichen. Eine Direktabrechnung zwischen AllDent und Ihrer Krankenkasse ist derzeit noch nicht möglich.

8Zahnfüllung:
Für die einflächige Füllung wird der nach Abzug des üblichen Kassenanteils zu zahlende Eigenanteil gemäß GOZ-Nr. 2060 zum 3,28fachen Gebührensatz und damit eine Einzelgebühr in Höhe von 70€ erhoben. Für die zweiflächige Füllung wird der nach Abzug des üblichen Kassenanteils zu zahlende Eigenanteil gemäß GOZ-Nr. 2080 zum 3,37fachen Gebührensatz und damit eine Einzelgebühr in Höhe von 70€ erhoben. Für die dreiflächige Füllung wird der nach Abzug des üblichen Kassenanteils zu zahlende Eigenanteil gemäß GOZ-Nr. 2100 zum 3,25fachen Gebührensatz und damit eine Einzelgebühr in Höhe von 70€ erhoben. Für die vierflächige Füllung wird der nach Abzug des üblichen Kassenanteils zu zahlende Eigenanteil gemäß GOZ-Nr. 2120 zum 2,95fachen Gebührensatz und damit eine Einzelgebühr in Höhe von 70€ erhoben.

9: Inlay:
Im vorliegenden Preis-Beispiel wird der nach Abzug des üblichen Kassenanteils zu zahlende Eigenanteil für eine einflächige Einlagefüllung (Inlay) inklusive Labor- und Materialkosten gemäß GOZ Nr. 2150 der 2,9fache Gebührensatz damit eine Einzelgebühr in Höhe von 650€ erhoben. Für eine zweiflächige Einlagefüllung (Inlay) inklusive Labor- und Materialkosten wird gemäß GOZ Nr. 2160 der 2,57fache Gebührensatz und nach Abzug des üblichen Kassenanteils eine Einzelgebühr in Höhe von 650€ erhoben. Für eine dreiflächige Einlagefüllung (Inlay) inklusive Labor- und Materialkosten wird gemäß GOZ Nr. 2170 der 2,15fache Gebührensatz und nach Abzug des üblichen Kassenanteils eine Einzelgebühr in Höhe von 650€ erhoben. Für eine vierflächige Einlagefüllung (Inlay) inklusive Labor- und Materialkosten gemäß GOZ Nr. 2170 der 2,26fache Gebührensatz und nach Abzug des üblichen Kassenanteils eine Einzelgebühr in Höhe von 650€ erhoben.

10Veneer:
Für ein Veneer wird die GOZ Nr. 2220 zum 2,94fachen Faktor zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 780€ erhoben.

11: Krone:
Für eine Krone wird die GOZ Nr. 2210 zum 3,0fachen Faktor zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 650€ erhoben.

12Brücke:
Für eine Brücke werden die GOZ Nrn. 5010 und 5070 zum 2,3fachen Faktor zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 1600€ für eine 3-gliedrige oder 2600€ für eine 5-gliedrige Brücke erhoben (inkl. Funktionsanalyse GOZ Nrn. 8010/8020 zum 2,9fachen Gebührensatz).

13Implantat:
Für ein Implantat werden die GOZ-Nrn. 9000/9010/0530/9040 zum 3,0fachen Faktor zugrunde gelegt, für die Krone auf dem Implantat die GOZ Nrn. 9050/2200 (2,3fach). Diese GOZ Nrn. ergeben zusammen mit den variierenden chirurgischen Begleitleistungen und den Labor- und Materialkosten zusammen 2200€.

14: Die Garantie bieten wir nur für Keramik-Inlays und Wurzelbehandlungen unter dem Mikroskop (Var. 2) an.

Mehr Informationen zu den Preis-Beispielen:
Wie hoch der vom Patienten privat zu zahlende Eigenanteil für verschiedene zahnärztliche Versorgungen ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die Kosten für eine zahnärztliche Grundversorgung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Wer eine darüberhinausgehende zahnärztliche Versorgung wünscht, wie beispielsweise eine zahnfarbene Füllung im Seitenzahnbereich oder ein Implantat, der muss die zusätzlichen Kosten dafür selbst bezahlen. Anders ist es bei Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen). Hier zahlt die Krankenkasse dem Patienten einen festen Betrag für beispielsweise eine Krone. Dieser sogenannte Festzuschuss genügt in aller Regel nicht zur Herstellung der Grundversorgung. Auch bei der Grundversorgung muss der Patient deshalb einen erheblichen Eigenanteil zahlen. Wünscht der Patient eine Versorgung, die über die Grundversorgung hinausgeht, so muss er die Kosten dafür zusätzlich tragen.