Bonusheft für Zahnersatz
Wer als gesetzlich-versicherter Patient Zahnersatz (Brücken, Prothesen) benötigt, erhält von der Krankenkasse einen Kostenzuschuss (sogenannter Festzuschuss). Die Höhe dieses Festzuschusses orientiert sich nicht wie früher an den tatsächlichen Kosten für den Zahnersatz, sondern wird pauschal aufgrund der Art der Behandlung festgelegt. Ist zum Beispiel eine neue Krone nötig, wird dafür ein bestimmter Betrag von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Führt der Patient ein sogenanntes Bonusheft, kann sich der Zuschuss erhöhen. Das Bonusheft ist bei jedem Zahnarzt erhältlich. Der Patient erhält für jedes Jahr, in dem er eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt hatte, einen Stempel.
Zuschuss zum Zahnersatz mit dem Bonusheft
- 20 % Bonus:
Der Patient erhält zu dem normalen Festzuschuss eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 20%, wenn er 5 Jahre in Folge Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt hat durchführen lassen (5 Stempel im Bonusheft).
- 30 % Bonus:
Wer über 10 Jahre jährlich einen Stempel gesammelt hat, bekommt eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 30 % des Festzuschusses.
So sieht das Bonusheft aus
- Härtefall-Regelung
- Heil- und Kostenplan (HKP)
Das Bonusheft ist kostenlos bei jedem Zahnarzt erhältlich.
Um die Bonusleistungen zu erhalten, sollte man regelmäßig, üblicherweise einmal im Jahr, zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen. Die genauen Richtlinien können je nach Krankenkasse variieren. Sie erhalten nach Ihrem Zahnarztbesuch einen Stempel in das Bonusheft. Die Einträge können auch nachträglich erfolgen, wenn der Zahnarzt nachweisen kann, dass der Patient zu diesem Zeitpunkt eine Kontrolluntersuchung hat vornehmen lassen. Die Einträge können auch von unterschiedlichen Zahnärzten vorgenommen werden.
Geht das Bonusheft verloren, muss der Zahnarzt ein neues Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen. Allerdings kann jeder Zahnarzt nur die bei ihm erfolgten Untersuchungen in das Bonusheft eintragen.
Achten Sie darauf, dass Sie das Bonusheft immer wieder zurückbekommen, wenn Sie es beispielsweise bei Krankenkassen eingereicht haben.
Werfen Sie alte Bonushefte niemals weg.
Ab dem zwölften Lebensjahr werden die Untersuchungen in einem Bonusheft dokumentiert. Diese Aufzeichnungen dienen später als Beleg für den Anspruch auf zusätzliche Zuschüsse für zahnärztliche Behandlungen wie Zahnersatz.
Wenn Sie bisher kein Bonusheft hatten, legen Sie sich schnellstmöglich eins zu. Versuchen Sie frühere Kontrolluntersuchungen vom damaligen Zahnarzt nachtragen zu lassen.
Weisen Sie uns darauf hin, dass Sie ein Bonusheft besitzen. Das gilt insbesondere, wenn Zahnersatz bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden soll. In der Regel fragen wir Sie nach dem Besitz eines Bonusheftes. Besser ist aber, wenn auch Sie daran denken.